Ehemalige und Freunde der Stiftung

Machen Sie mit:

  • Als Dank für die erhaltene Ausbildung
 
  • Zur Erinnerung an gute Zeiten.

Mit ihrer Spende kann auf vielfältige Weise Anerkennung ausgesprochen werden.

Die Stiftung Artland-Gymnasium dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten, gemeinnützigen Zwecken und stellt Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) aus, die Ihre Spende steuerlich abzugsfähig macht.


Satzung der Stiftung Artland-Gymnasium (PDF)
Stiftung Artland-Gymnasium
Stiftung Artland-Gymnasium
IBAN: DE33 2802 0050 3743 4347 00
Bank: OLB Quakenbrück, BIC: OLBODEH2XXX

Erstspender nennen bitte auf dem Überweisungsformular auch ihre Anschrift, damit wir die Zuwendungsbestätigung zusenden können.
Kuratorium der Stiftung Artland-Gymnasium
Dr.Ludger Figura (Vorsitzender),
Harald Vogelsang (Schatzmeister),
Heidi Greten,
Klaus Möller,
Heinrich Kramer
Boris Rietbrock
Email:
buero@stiftung-artland-gymnasium.de
Dr.Ludger Figura
Vorsitzender des Kuratoriums

Chronolgie der Stiftungstätigkeit
2003 Frühjahr: Heinz Bindel regt die Errichtung einer Stiftung an - zum 100-jährigen Bestehen des Ehemaligenvereins.
2003
Dezember: Ehemalige veröffentlichen die Absicht, eine Schulstiftung zu errichten.
2004 Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Stiftung gem.§ 80(1) BGB
2004 Erstes Stiftertreffen, beim Jubiläum "650 Jahre Artland-Gymnasium"
2005 Erste Jahr der Projektförderung
2006 Errichtung des Hans-Gert Pöttering Europa-Preises
2008 Kuratoriumsmitglied und Erststifter Heinz Bindel verstirbt
2022 seit Errichtung der Stiftung wurden über 100 Projekte gefördert
2022 Bindel-Preis wurde erstmals vergeben
Heinz Bindel
Initiator und Erstifter
Finanzen
Ein wesentlicher Unterschied zwischen einem gemeinnützigen Verein und einer gemeinnützigen Stiftung liegt in ihrem Finanzwesen. Während ein Verein seine Einnahmen aus Mitlgiedsbeiträgen in der Regel im selben Jahr für die Vereinsaktivität ausgibt, legt eine Stiftung ihre Einnahmen ertragbringend an und finanziert die Stiftungsaktivitäten aus den Erträgnissen des Stiftungskapitals. So bleibt das Stiftungskapital - das Geld der Spender - unangetastet, während in jedem Jahr erneut Erträge ausgeschüttet werden können. Eine Stiftung trägt eine hohe Verantwortung für die Kapitalanlage und damit für den Erhalt des Kapitalstocks und die Erwirtschaftung von Erträgen für die Stiftungstätigkeit. Die Stiftung Artland-Gymnasium steht zu den
Grundsätzen guter Stiftungspraxis, einschließlich der Transparenz der Stiftungs-Finanzen und deren datenschutzkonformer Veröffentlichung. Hier finden Sie die Finanzdaten der Stiftung Artland-Gymnasium.
© 2004-2023, Stiftung Artland-Gymnasium, D-49610 Quakenbrück, Tel. 05431 7004, Fax 05431 7005, Email: buero@stiftung-artland-gymnasium.de Impressum, Datenschutzerklärung



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