Die Stiftung Artland-Gymnasium ist eine allgemeine, rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie wurde 2004 von den ehemaligen Schülern des Gymnasiums in Quakenbrück errichtet. Die 1354 erstmals urkundlich erwähnte Schule gehört zu den ältesten Schulen Niedersachsens. Der 1904 geründete Ehemaligenverein besteht inzwischen über 100 Jahre und hat über 1000 Mitglieder.
Ziele der Stiftung
Die Stiftung Artland-Gymnasium ist eine gemeinnützige Gemeinschaftseinrichtung von Bürgern für die Schülerinnen und Schüler des
Artland-Gymnasiums. Die Stiftung soll das Artland-Gymnasium dabei unterstützen, die Bildungsziele der Schule zu erreichen und Schülerinnen und Schüler auf ihren späteren Lebensweg vorzubereiten. DieStiftung will darüber hinaus den Gemeinschaftssinn fördern und Vorhaben unterstützen, die im Interesse der Schule und ihrer Schülerinnen und Schüler liegen, wobei es sich um Aktivitäten handelt, die über die normalen Aufgaben der Schulträger und der Kommune hinausgehen. Mit der Wahrnehmung besonderer bürgerlicher Verantwortung für unser Schulwesen will die Stiftung auch einen Beitrag zur Realisierung des Generationenvertrages zwischen Ehemaligen und aktiven Schülern leisten.
Stiftungszweck
  • Unterstützung der Schule und der Lehrerschaft zum Erreichen der Bildungsziele der Schule
  • Anerkennung von Leistungsbereitschaft
  • Anerkennung von vorbildlichem Verhalten im schulischen Bereich
  • Förderung begabter und bedürftiger Schüler
  • Förderung von Einrichtungen im Umfeld des Artland‑Gymnasiums in Quakenbrück, die der Bildung und Erziehung, aber auch der Kunst, Kultur und Wissenschaft dienen
Grundsätze guter Stiftungspraxis
Die Stiftung Artland-Gymnasium ist Mitglied im
Bundesverband Deutscher Stiftungen. Dieser besteht aus 4.400 Stiftungen sowie weiteren 7.000 die über Stiftungsverwaltungen mitgliedschaftlich verbunden sind. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen ist der größte und älteste Stiftungsverband Europas.Gemäß Kuratoriumsbeschluss vom 9.5.2014 agiert die Stiftung Artland-Gymnasium gemäß den Grundsätzen guter Stiftungspraxis des Bundesverbandes.
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